Die zuständige Staatsanwaltschaft in den Niederlanden hat für 2021 zahlreiche Bußgelder für Angler leicht erhöht:
Keine schriftliche Genehmigung mit einer oder zwei Ruten: 150,- € (bisher 140,-)
Keine schriftliche Genehmigung mit mehr als 2 Ruten: 330,- € (bisher 320,-)
Nichtvorlage der schriftlichen Genehmigung (schriftelijke toestemming) auf erste Aufforderung: 100,- € (bisher 95,-)
Nichtvorlage des Mietvertrages (huurovereenkomst) auf erste Aufforderung: 100,- € (bisher 95,-)
Angeln mit Angelgerät, das Bedingungen nicht erfüllt: 300,- € (bisher 280,-)
Angel in Sperrzeit mit verbotenem Köder 100,- € (bisher 95,-)
Angeln in und in der Nähe eines ausgewiesenen Wehrs oder einer ausgewiesenen Fischpassage: 150,- € (bisher 140,-)
Angelgerät vorhanden, während Angelgerät zu diesem Zeitpunkt verboten ist: 100,- € (bisher 95,-)
1 oder 2 Ruten vorhanden ohne Genehmigung: 100,- € (bisher 95,-)
Mehr als 2 Ruten vorhanden ohne Genehmigung: 100,- € (bisher 140)
Anderes zulässiges Angelgerät vorhanden, aber keine Berechtigung oder Befugnis zum Angeln in dem Gewässer: 300,- € (bisher 280,-)
Angeln mit lebendem Köderfisch: 400,- € (war 390,-)
Untermaßige Fische vorhanden: 150,- €
Fisch vorhanden, für den Schonzeit gilt: 150,- €
Angabe falscher Personalien: 400,- € (bisher 390,-)
Nichtvorzeigen des Ausweises auf erste Aufforderung: 100,- € (war 95,-)
Unbefugter Zugang: 100,- € (bisher 95,-)
Verstoß gegen Zugangsbestimmungen: 100,- € (bisher 95,-)
Quelle: www.fishinginholland.nl
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